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Allgemeine Geschäftsbedingungen 4future.digital

Präambel

4future.digital (im Folgenden „Anbieter„) ist ein österreichischer Anbieter von digitalen Infrastruktur-, Kommunikations- und Cloudlösungen. Kernprinzip des Anbieters ist die digitale Souveränität: Sämtliche Rechenzentrums- und Infrastrukturleistungen werden in eigenen oder von europäischen Partnern betriebenen Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erbracht. Kundendaten verlassen diesen Rechtsraum ohne die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Kunden nicht. Der Anbieter unterliegt ausschließlich österreichischem und europäischem Recht; insbesondere ist er nicht dem US CLOUD Act oder vergleichbaren Drittstaatenregelungen unterworfen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB„) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Anbieter und seinen Kunden für sämtliche angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Sie gelten gegenüber allen Kundengruppen – natürlichen Personen als Verbraucher (B2C), Unternehmen (B2B), öffentlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen sowie autorisierten Wiederverkäufern (Reseller) –, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich differenziert wird.

Soweit zwingendes österreichisches oder europäisches Verbraucherrecht (insbesondere KSchG, FAGG, ABGB, TKG 2021, DSGVO) strengere oder abweichende Schutzbestimmungen enthält, gehen diese den nachfolgenden Regelungen stets vor. Individualvereinbarungen sowie spezifische Produkt-Terms gehen diesen AGB ebenfalls vor; diese AGB gelten als Auffangregelung für alle nicht anderweitig geregelten Sachverhalte.

Zweites Kernprinzip des Anbieters ist die Technologieoffenheit und Vermeidung von Vendor-Lock-in: Der Anbieter setzt konsequent auf offene Protokolle, offene Dateiformate und interoperable Standards. Kunden sollen jederzeit in der Lage sein, ihre Daten zu exportieren, den Anbieter zu wechseln oder Dienste mit Standardwerkzeugen ihrer Wahl zu nutzen – ohne proprietäre Abhängigkeiten. Dieses Prinzip ist konkreter Ausdruck digitaler Souveränität.

Rangordnung im Konfliktfall:

  1. Zwingendes österreichisches und europäisches Recht
  2. Individueller Vertrag / Auftragsbestätigung
  3. Spezifische Produkt-Terms
  4. Diese AGB

1. Grundlagen & Geltungsbereich

1.1 Geltung der AGB

Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die der Anbieter gegenüber dem Kunden erbringt, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich nach dem Inhalt des vom Anbieter angenommenen Auftrages, der anwendbaren Produkt-Terms sowie diesen AGB.

Für Verträge mit Unternehmern gilt: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Ein bloßes Schweigen des Anbieters auf übersandte Kundenkonditionen gilt nicht als Zustimmung.

Diese AGB gelten auch für künftige ergänzende Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, selbst wenn bei einem späteren Vertragsabschluss nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Zustandekommen des Vertrages und Beginn des Fristenlaufs

Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt zustande, wenn der Anbieter nach Zugang einer Bestellung oder eines Auftrages eine – gegenüber Unternehmern schriftliche oder elektronische – Auftragsbestätigung abgegeben hat oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat (z. B. Eröffnung des Internetzugangs, Bekanntgabe von Zugangsdaten, Einrichtung von Webspace, Registrierung einer Domain oder Vornahme erforderlicher Bestellungen bei Dritten).

Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts und ähnlichem gilt in allen Fällen, in denen keine ausdrückliche Auftragsbestätigung mit einem konkreten Datum erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) sowie gemäß § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz).

Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Bestellung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das der Anbieter innerhalb von 14 Tagen annehmen oder ablehnen kann.

1.3 Produkt-Terms als ergänzende Vertragsbedingungen

Für jede Produktkategorie (siehe Abschnitt 2) gelten ergänzend die jeweiligen Produkt-Terms, die unter terms.4future.digital stets in aktueller Fassung abrufbar sind und auf Wunsch kostenfrei in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Die Produkt-Terms enthalten insbesondere:

  • detaillierte Leistungsbeschreibungen und technische Spezifikationen;
  • Service Level Agreements (SLA) mit konkreten Verfügbarkeitszielen, Reaktions- und Lösungszeiten sowie Gutschriftenregelungen;
  • produktspezifische Kündigungsfristen und Sonderregelungen;
  • Preislisten und Entgeltbestandteile;
  • allfällige Nutzungsbeschränkungen (Acceptable Use Policy).

Soweit Produkt-Terms für den Kunden günstigere Regelungen als diese AGB enthalten, haben die Produkt-Terms Vorrang. Soweit Produkt-Terms schweigen, gelten diese AGB als Auffangregelung.

1.4 Kundengruppen und gruppenspezifische Regelungen

Diese AGB unterscheiden an mehreren Stellen zwischen verschiedenen Kundengruppen. Maßgeblich für die Einordnung ist der Zweck, zu dem der Kunde die Leistungen des Anbieters nutzt:

Gruppe Definition Wesentliche Besonderheiten
Verbraucher (B2C) Natürliche Person, die Leistungen zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 1 KSchG) Voller KSchG/FAGG-Schutz; 14-tägiges Widerrufsrecht bei Fernabsatz; max. 24 Monate Anfangsbindung; 2 Jahre Gewährleistung; Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen; zwingende Anwendung aller Verbraucherschutzbestimmungen
Unternehmen (B2B) Juristische oder natürliche Person, die Leistungen im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt Schriftformerfordernis für wesentliche Vertragsänderungen; verkürzte Gewährleistungsfrist (6 Monate); eingeschränkte Haftung des Anbieters (kein leichtes Verschulden); erweiterte Rügeobliegenheiten
Öffentliche Hand / NGOs Behörden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen im Sinne der BAO Individuelle Rahmenverträge möglich; spezifische Datenschutz- und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen; besondere Vergabe- und Dokumentationspflichten können vereinbart werden
Reseller Vom Anbieter schriftlich autorisierte Wiederverkäufer, die Leistungen unter eigenem Namen oder als White-Label an Endkunden weitergeben Gesonderte Reseller-Vereinbarung (RSA) zwingend erforderlich; Pflicht zur Weitergabe dieser AGB und der Produkt-Terms an Endkunden; erweiterte Administrationspflichten; eigene Haftungsregeln

Kunden, die sich fälschlich als Unternehmer ausweisen, um in den Genuss abweichender Konditionen zu gelangen, können sich gegenüber dem Anbieter nicht nachträglich auf Verbrauchereigenschaft berufen, sofern der Anbieter auf die Angaben des Kunden vertraut hat und dies nicht grob fahrlässig war.

1.5 Änderungen der AGB und der Produkt-Terms

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB und die Produkt-Terms zu ändern. Dabei gelten folgende Regeln:

Änderungen zugunsten des Kunden (z. B. Leistungserweiterungen, Preissenkungen) können vom Anbieter unmittelbar nach Bekanntmachung angewandt werden.

Änderungen zum Nachteil des Kunden werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt (per E-Mail an die zuletzt bekannte Adresse oder durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung). Dem Kunden wird dabei der wesentliche Inhalt der Änderungen zusammengefasst mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den betroffenen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenfrei und fristlos zu kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Konditionen fort. Kündigt der Kunde nicht, werden die Änderungen zum bekanntgegebenen Zeitpunkt wirksam. Der Anbieter weist den Kunden in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Konsequenz hin.

Ausnahme: Bei Entgeltanpassungen aufgrund eines vertraglich vereinbarten Indexes (z. B. VPI) sowie bei reinen Preissenkungen besteht kein Sonderkündigungsrecht des Kunden.

Die jeweils aktuelle Fassung der AGB und aller Produkt-Terms ist unter terms.4future.digital abrufbar. Frühere Fassungen werden dort für mindestens drei Jahre archiviert.

1.6 Übertragung von Rechten und Pflichten

Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Ausgenommen hiervon sind einzelne Rechte wie Rückforderungsansprüche.

Der Anbieter ist berechtigt, seine Pflichten ganz oder teilweise auf Subunternehmer oder verbundene Unternehmen zu übertragen, bleibt aber gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich. Der Anbieter kann den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung auf ein verbundenes Unternehmen übertragen und wird den Kunden hierüber informieren. In diesem Fall hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen ab Mitteilung. Gegenüber Verbrauchern ist eine solche Übertragung nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

1.7 Keine Vollmacht der Mitarbeiter und Vertriebspartner

Vertriebspartner, Vertriebsmitarbeiter und technische Betreuer des Anbieters haben keine Vollmacht, für den Anbieter rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, Zusagen über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus zu machen oder Zahlungen entgegenzunehmen. Mündliche Zusagen dieser Personen sind für den Anbieter nicht bindend, sofern sie nicht schriftlich vom Anbieter bestätigt werden. Gegenüber Verbrauchern wirkt eine Vollmachtsbeschränkung nur, wenn der Verbraucher von der Beschränkung wusste oder wissen musste.


2. Leistungen & Produktkategorien

Der Anbieter erbringt Leistungen in den nachfolgend beschriebenen Produktkategorien. Für jede Kategorie gelten ergänzend die jeweiligen Produkt-Terms, abrufbar unter terms.4future.digital. Die nachfolgenden Beschreibungen sind Kurzfassungen; maßgeblich sind stets die aktuellen Produkt-Terms in ihrer Gesamtheit. Günstigere Regelungen in den Produkt-Terms gehen diesen AGB vor.

2.1 4future.network / 4future.tel – Netzwerk, Internet & Telefonie

Unter den Marken 4future.network und 4future.tel erbringt der Anbieter Telekommunikationsdienstleistungen gemäß den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2021 (TKG 2021). Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere: Internetzugangsdienste (Breitband, Glasfaser, Business-Leitungen), Virtual Private Networks (VPN), Firewall-as-a-Service (FWaaS), Voice over IP (VoIP), virtuelle und physische Telefonanlagen sowie Mobilfunklösungen.

Bereitstellung: Der Anbieter stellt die vereinbarten Telekommunikationsdienste innerhalb der im Auftragsformular oder der Auftragsbestätigung angegebenen Bereitstellungsfrist zur Verfügung. Wird die Bereitstellungsfrist aus Gründen, die vom Anbieter zu vertreten sind, um mehr als vier Wochen überschritten, erhält der Kunde eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,– exkl. USt. pro angefangener Woche der Überschreitung. Dies gilt nicht, soweit Verzögerungen auf Leistungen Dritter (z. B. Vorleistungsanbieter, Behörden) zurückzuführen sind, die nicht Erfüllungsgehilfen des Anbieters sind. Weitergehender Schadenersatz ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.

Vorleistungen Dritter: Soweit der Anbieter Internetzugangsdienste auf Basis von Vorleistungen anderer Netzbetreiber (insbesondere der A1 Telekom Austria AG) erbringt, gilt Folgendes: Der Kunde stimmt zu, dass hinsichtlich der Zugangsleitungen ein Vertragsverhältnis auf Basis der jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vorleistungsanbieters begründet wird. Der Anbieter fungiert als Rechnungsstelle. Wird aufgrund einer vom Vorleistungsanbieter veranlassten Sperre die Zugangslinie eingestellt, ist der Anbieter berechtigt, die Internetzugangsleistungen für die Dauer der Sperre einzustellen; die Entgeltpflicht des Kunden gegenüber dem Anbieter bleibt bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin unberührt. Bei Beendigung des Vertrages mit dem Vorleistungsanbieter aus welchem Grund auch immer erbringt der Anbieter den Zugangsservice nicht mehr; die Entgeltpflicht des Kunden gegenüber dem Anbieter bleibt bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin aufrecht.

Störungsbehebung: Störungen der Telekommunikationsdienste, die vom Anbieter zu vertreten sind, werden nach Meldung durch den Kunden entsprechend der vereinbarten SLA-Klasse behoben. Ohne gesonderte SLA-Vereinbarung gilt: kritische Störungen (vollständiger Ausfall) werden innerhalb von 48 Stunden behoben; sonstige Störungen innerhalb von 5 Werktagen. Bei Überschreitung dieser Fristen gilt die Gutschriftenregelung der Bereitstellung sinngemäß. Der Kunde hat den Anbieter bei der Lokalisierung von Störungen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und dem Anbieter oder beauftragten Dritten zur Entstörung jederzeit Zutritt zu gewähren. Stellt sich heraus, dass keine Störung des Anbieters vorliegt oder dass die Störung vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde den entstandenen Aufwand nach aktueller Preisliste zu ersetzen.

Bandbreite und Volumina: Die vereinbarte Bandbreite versteht sich – soweit nicht ausdrücklich als garantiert bezeichnet – als Maximalwert, der unter optimalen Bedingungen erreichbar ist. Faktoren wie Netzauslastung, Endgeräte des Kunden und technische Gegebenheiten der Anschlussleitung können die tatsächliche Bandbreite beeinflussen. Volumenbeschränkungen und Fair-Use-Regelungen sind in den Produkt-Terms geregelt; bei Überschreitung vereinbarter Datentransferlimits um mehr als 20 % in einem Kalendermonat ist der Anbieter berechtigt, das überschreitende Volumen zum vereinbarten Volumenpreis nachzuverrechnen.

VoIP und Telefonie: Für VoIP-Dienste und virtuelle Telefonanlagen gelten ergänzend die Produkt-Terms für 4future.tel. Der Anbieter weist darauf hin, dass VoIP-Dienste von einer funktionierenden Internetverbindung abhängen; bei Ausfall der Internetverbindung ist auch die Telefonie nicht verfügbar. Der Kunde ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Telefonanlagen (Datenschutz, Aufzeichnungspflichten etc.) selbst verantwortlich. Notrufverbindungen (112) sind über VoIP grundsätzlich möglich, jedoch können technische Einschränkungen bestehen; der Anbieter empfiehlt das Vorhalten eines alternativen Notrufsystems.

Netzwerkneutralität: Der Anbieter respektiert die Grundsätze der Netzwerkneutralität gemäß EU-Verordnung 2015/2120. Traffic-Management-Maßnahmen werden nur in technisch erforderlichen Ausnahmesituationen (z. B. Netzüberlastung, Sicherheitsvorfälle) und ohne Diskriminierung einzelner Dienste, Anbieter oder Nutzer vorgenommen. Der Kunde wird über dauerhaft eingesetzte Traffic-Management-Maßnahmen in den Produkt-Terms informiert.

Der Anbieter weist ausdrücklich auf die einheitliche europäische Notrufnummer 112 hin, die in ganz Europa kostenlos und rund um die Uhr erreichbar ist.

2.2 4future.website – Webhosting

Unter der Marke 4future.website erbringt der Anbieter Webhosting-Dienstleistungen auf eigener, europäischer Infrastruktur. Das Leistungsspektrum umfasst Shared Hosting, Managed Hosting, Webspace-Pakete sowie zugehörige Dienste wie Datenbanken, E-Mail-Konten (soweit nicht separat als 4future.email gebucht) und SSL-Zertifikate.

Leistungsumfang: Der konkrete Leistungsumfang (Speicherplatz, Datenbankanzahl, monatliches Transfervolumen, verfügbare Software etc.) ergibt sich aus der gewählten Hosting-Option und den jeweiligen Produkt-Terms. Der Anbieter ist berechtigt, die technischen Parameter des Hostings im Rahmen des Zumutbaren anzupassen, sofern dies zur Aufrechterhaltung der Leistungsqualität oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

Infrastruktur und Standort: Alle Webhosting-Dienste werden ausschließlich auf Servern in Rechenzentren innerhalb der EU/des EWR betrieben. Der Anbieter gewährleistet, dass keine Kundendaten an Dritte außerhalb des EWR übermittelt werden, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich zugestimmt oder es besteht eine zwingende gesetzliche Verpflichtung.

Software und Sicherheit: Der Kunde ist verpflichtet, alle auf dem Webhosting betriebenen Anwendungen (insbesondere Content-Management-Systeme wie WordPress, Joomla, Typo3 sowie alle installierten Plugins, Themes und Erweiterungen) stets auf dem aktuellen Stand zu halten und bekannte Sicherheitslücken umgehend zu schließen. Der Anbieter überwacht die gehosteten Systeme im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten auf Sicherheitsvorfälle. Wird eine Sicherheitslücke oder eine Kompromittierung festgestellt, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich. Ist eine unmittelbare Gefahr für andere Kunden oder die Infrastruktur gegeben, ist der Anbieter berechtigt, das betroffene Hosting ohne Vorankündigung zu sperren; der Kunde wird sobald als möglich informiert. Der Anbieter kann sicherheitsgefährdende, ungepatchte Software nach zweimaliger schriftlicher Vorankündigung (mit jeweils mindestens 7 Tagen Frist) deaktivieren.

Backups: Der Anbieter erstellt in der Regel tägliche Backups der gehosteten Daten. Diese Backups dienen primär der Wiederherstellung nach technischen Ausfällen und stellen keine Datensicherungslösung im Sinne eines Archivierungsdienstes dar. Für die regelmäßige eigenständige Sicherung seiner Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Wiederherstellung aus Backups auf Kundenwunsch ist ein kostenpflichtiger Mehraufwand gemäß aktueller Preisliste, sofern die Notwendigkeit nicht vom Anbieter zu vertreten ist.

Ressourcenteilung (Shared Hosting): Bei Shared-Hosting-Produkten teilen sich mehrere Kunden gemeinsame Serverressourcen. Der Anbieter trifft technische Maßnahmen, um eine faire Ressourcenverteilung zu gewährleisten. Anwendungen, die unverhältnismäßig viele Ressourcen verbrauchen und andere Kunden beeinträchtigen, können vom Anbieter nach Vorankündigung gedrosselt oder auf einen dedizierten Server migriert werden (was mit Mehrkosten verbunden sein kann).

Mitwirkungspflichten: Der Kunde stellt auf eigene Kosten alle für die reibungslose Nutzung des Hostings notwendigen Voraussetzungen zur Verfügung (geeignete Endgeräte, Internetverbindung, aktuelle Browser etc.). Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich rechtmäßige Inhalte auf dem Webhosting zu betreiben und alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Der Anbieter ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige Inhalte ohne Vorankündigung zu entfernen oder zu sperren und den Kunden sowie ggf. zuständige Behörden zu informieren.

2.3 4future.domains – Domainregistrierung & -verwaltung

Unter der Marke 4future.domains vermittelt und verwaltet der Anbieter Internetdomains im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Domainregistrierung ist ein eigenständiges Produkt und kann unabhängig von anderen Leistungen des Anbieters in Anspruch genommen werden.

Rechtliche Struktur der Domainregistrierung: Der Anbieter fungiert als Registrar bzw. Reseller eines akkreditierten Registrars und vermittelt die Domain zwischen dem Kunden und der zuständigen Registrierungsstelle (Registry). Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das eigentliche Vertragsverhältnis für Errichtung, Führung und Verwaltung der Domain stets direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle besteht. Der Anbieter ist in diesem Verhältnis nicht Vertragspartei, sondern Vermittler und technischer Dienstleister.

Anwendbare Bedingungen der Registrierungsstellen: Je nach Domain-Endung (TLD) gelten die Bedingungen der jeweils zuständigen Registrierungsstelle, die der Kunde mit der Beauftragung akzeptiert:

  • .at, .co.at, .or.at, .gv.at: Es gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Vertragsbedingungen der nic.at Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H., abrufbar unter www.nic.at. Der Anbieter fungiert hinsichtlich dieser Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass nic.at eigenständige Regeln für Domainstreitigkeiten (ADR-Verfahren) vorsieht.
  • Generische TLDs (.com, .net, .org, .info, .biz u. a.): Es gelten die Registrierungsbedingungen der ICANN sowie des jeweiligen akkreditierten Registrars. Der Anbieter informiert den Kunden vor der Registrierung über die anwendbaren Bedingungen.
  • Länderspezifische TLDs (ccTLDs) außer .at: Es gelten die Bedingungen der jeweils national zuständigen Registry (z. B. DENIC für .de, SWITCH für .ch). Diese Bedingungen können erheblich voneinander abweichen und sind vor der Registrierung vom Kunden zu prüfen.
  • Neue generische TLDs (New gTLDs, z. B. .digital, .cloud, .tech): Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Registry-Betreibers gemäß ICANN-Akkreditierung.

Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anfrage die jeweils anwendbaren Bedingungen der Registrierungsstelle kostenfrei zur Verfügung.

Domainregistrierung und Verfügbarkeit: Der Anbieter prüft vor der Registrierung, ob die gewünschte Domain verfügbar ist, und führt die Registrierung nach Eingang der Beauftragung und Zahlung unverzüglich durch. Eine Garantie für die Registrierung einer bestimmten Domain kann nicht übernommen werden, da zwischen Anfrage und Registrierung eine Domain durch Dritte vergeben werden kann. Mit der Beauftragung beauftragt der Kunde den Anbieter verbindlich zur Registrierung; eine Stornierung ist nach Einleitung des Registrierungsprozesses nicht mehr kostenlos möglich.

Rechtliche Zulässigkeit der Domain: Der Anbieter ist nicht verpflichtet und auch nicht in der Lage, die marken-, namens-, urheber- oder sonstigen schutzrechtliche Zulässigkeit der gewünschten Domain vor der Registrierung zu prüfen. Der Kunde erklärt mit der Beauftragung, dass er nach seiner Kenntnis durch die Registrierung keine Rechte Dritter verletzt, und übernimmt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Domainnamens. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aus der Verwendung des Domainnamens resultieren, vollständig schad- und klaglos. Der Anbieter weist auf die Möglichkeit von Domainstreitigkeiten (z. B. UDRP-Verfahren bei ICANN) hin, an denen der Anbieter nicht als Partei beteiligt ist.

Domainverlängerung: Alle Domains werden für die vom Kunden beauftragte Laufzeit registriert. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn der Kunde dies ausdrücklich beauftragt hat und die entsprechenden Entgelte rechtzeitig bezahlt sind. Ohne rechtzeitige Zahlung und Verlängerungsbeauftragung kann die Domain nach Ablauf der Registrierungsdauer von Dritten registriert werden. Der Anbieter sendet dem Kunden eine Verlängerungsaufforderung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse; der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Kontaktdaten stets aktuell zu halten. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust einer Domain aufgrund nicht rechtzeitiger Verlängerung durch den Kunden.

Beendigung des Vertrages mit dem Anbieter: Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das Vertragsverhältnis mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem Anbieter beendet wird. Bei Vertragsbeendigung mit dem Anbieter ist der Kunde verpflichtet, die Domain entweder zu einem anderen Registrar zu transferieren oder direkt bei der Registrierungsstelle weiterzuführen. Der Anbieter unterstützt den Kunden auf Anfrage beim Domaintransfer. Veranlasst der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende keinen Transfer, ist der Anbieter berechtigt, die Domain freizugeben, ohne hierfür zu haften.

ICANN-Informationen: Der Anbieter verweist auf die Informationen von ICANN als Koordinierungsstelle für Domainnamen im Internet, abrufbar unter www.icann.org.

WHOIS und Datenschutz: Mit der Registrierung einer Domain werden bestimmte Kundendaten (je nach TLD) in der öffentlich zugänglichen WHOIS-Datenbank der Registry gespeichert. Bei vielen TLDs werden diese Daten aufgrund der DSGVO durch Privacy-Dienste geschützt; der Anbieter informiert den Kunden vor der Registrierung über die geltende WHOIS-Politik der jeweiligen Registry. Der Kunde stimmt der für die Domainregistrierung notwendigen Datenweitergabe an die Registry ausdrücklich zu.

2.4 4future.me – Groupware, Cloud Storage & Team-Chat

Unter der Marke 4future.me stellt der Anbieter cloudbasierte Collaboration-Dienste für Einzelpersonen und kleine Teams bereit. Das Leistungsspektrum umfasst persönlichen Cloud-Speicher, Dateifreigabe und -synchronisation, Team-Chat sowie einfache Collaboration-Funktionen. Alle Dienste basieren auf souveränen, DSGVO-konformen Open-Source-Plattformen, die ausschließlich auf Infrastruktur unter eigener Kontrolle des Anbieters betrieben werden.

Speicher und Kontingente: Das dem Kunden zur Verfügung stehende Speicherkontingent ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der Auftragsbestätigung. Der Anbieter informiert den Kunden, wenn das Speicherkontingent zu 80 % und zu 95 % ausgeschöpft ist. Bei Überschreitung des Kontingents können neue Dateien nicht mehr gespeichert werden; bestehende Daten bleiben lesbar. Der Kunde kann jederzeit auf ein höheres Kontingent upgraden. Eine rückwirkende Verrechnung für kurzfristige Überschreitungen unterbleibt, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen ein höheres Kontingent bucht.

Nutzungsrechte: Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht ein, die Dienste für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte sowie die kommerzielle Weitervermarktung der Dienste sind ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Anbieters untersagt.

Datenspeicherung und Souveränität: Alle vom Kunden gespeicherten Daten verbleiben ausschließlich auf Servern in Rechenzentren innerhalb der EU/des EWR, die direkt vom Anbieter oder seinen europäischen Partnern betrieben werden. Der Anbieter gibt Kundendaten nicht an Dritte weiter, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich zugestimmt oder es besteht eine zwingende gesetzliche Verpflichtung. Selbst in letzterem Fall informiert der Anbieter den Kunden, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

Backups: Der Anbieter erstellt täglich Backups der gespeicherten Daten. Im Fall eines vom Anbieter verursachten Datenverlustes stellt der Anbieter die Daten aus dem letzten verfügbaren Backup wieder her. Die Wiederherstellung eines bestimmten Versionsstands auf Kundenwunsch (z. B. nach versehentlichem Löschen durch den Kunden) ist ein kostenpflichtiger Dienst gemäß aktueller Preisliste. Für die Erstellung eigener Sicherungskopien ist der Kunde selbst mitverantwortlich.

Verfügbarkeit: Der Anbieter strebt eine monatliche Verfügbarkeit von mindestens 99,5 % an. Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten (Mo–Fr, 07:00–20:00 Uhr MEZ) durchgeführt. Einzelheiten zu Verfügbarkeitszielen, Meßmethoden und Gutschriften bei Unterschreitung sind in den Produkt-Terms geregelt.

Interoperabilität: Die Dienste sind auf standardisierten Protokollen aufgebaut (WebDAV, CalDAV, CardDAV, XMPP/Matrix o. ä.) und ermöglichen die Nutzung mit einer Vielzahl von Standard-Clients. Der Anbieter informiert in den Produkt-Terms über unterstützte Protokolle und Clients. Eine Garantie für die Kompatibilität mit bestimmten Drittanbieter-Anwendungen kann nicht übernommen werden.

2.5 4future.one – Office, Meetings & Zusammenarbeit

Unter der Marke 4future.one stellt der Anbieter eine umfassende Collaboration-Plattform für Teams und Organisationen bereit. Das Leistungsspektrum umfasst gemeinsame Dokumentenbearbeitung (Online-Office), Videokonferenzen und Webmeetings, Projektmanagement, gemeinsame Kalender und Aufgabenverwaltung sowie Whiteboard- und Präsentationsfunktionen. Alle Dienste werden auf eigener Infrastruktur des Anbieters in europäischen Rechenzentren betrieben.

Nutzerlizenzen: Lizenzen für 4future.one sind personengebunden. Jeder Nutzer erfordert eine eigene Lizenz; das Teilen von Zugangsdaten zwischen mehreren Personen ist untersagt. Der Kunde ist für die korrekte Anzahl gebuchter Nutzerlizenzen verantwortlich und verpflichtet, bei Aufnahme neuer Nutzer zeitgerecht weitere Lizenzen zu buchen. Die Anzahl gebuchter Lizenzen kann jederzeit erhöht werden; eine Reduzierung ist zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin möglich.

Videokonferenzen: Die Videokonferenz-Infrastruktur des Anbieters wird ausschließlich auf eigenen Servern in der EU betrieben. Meetinglinks und Inhalte werden nicht auf Infrastruktur von US-amerikanischen oder anderen Drittstaaten-Anbietern gehostet. Aufzeichnungen von Meetings werden – sofern diese Funktion genutzt wird – ausschließlich auf der Infrastruktur des Anbieters gespeichert. Der Kunde ist für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit Meetingaufzeichnungen selbst verantwortlich (insbesondere Einwilligungspflichten gegenüber Teilnehmern).

Integration mit anderen Diensten: 4future.one ist vollständig mit 4future.email und 4future.me integriert. Die Nutzung dieser Integrationsfunktionen setzt voraus, dass der Kunde auch die entsprechenden anderen Dienste beim Anbieter gebucht hat. Integrationen mit Drittanbieter-Systemen sind möglich, soweit diese Standardprotokolle unterstützen; der Anbieter übernimmt keine Garantie für die Funktionsfähigkeit von Drittanbieter-Integrationen.

Datenspeicherung und Souveränität: Alle im Rahmen von 4future.one erstellten und gespeicherten Daten (Dokumente, Meetingaufzeichnungen, Projektdaten etc.) werden ausschließlich in der EU/im EWR gespeichert. Es wird kein US-amerikanischer oder sonstiger Drittstaaten-Cloud-Dienst für die Verarbeitung oder Speicherung von Kundendaten genutzt.

Verfügbarkeit: Der Anbieter strebt eine monatliche Verfügbarkeit von mindestens 99,5 % an. Für Videokonferenz-Dienste kann es bei sehr hoher gleichzeitiger Nutzung zu Einschränkungen kommen; der Anbieter informiert über bekannte Kapazitätsgrenzen in den Produkt-Terms.

Dateiexport: Der Kunde kann seine Daten jederzeit in gängigen offenen Formaten (z. B. ODF, DOCX, XLSX, PDF) exportieren. Der Anbieter stellt sicher, dass kein proprietärer Vendor-Lock-in entsteht, der einen Dateiexport unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig machen würde.

2.6 4future.email – E-Mail, Kalender, Kontakte & Aufgaben

Unter der Marke 4future.email stellt der Anbieter professionelle E-Mail-Dienste sowie groupwareartige Funktionen für Kalender, Kontakte und Aufgabenverwaltung bereit, inklusive ActiveSync-Unterstützung für mobile Endgeräte. Alle Dienste werden auf eigener Infrastruktur in europäischen Rechenzentren betrieben.

Postfächer und Speicher: Jedes gebuchte Postfach verfügt über das im gewählten Tarif definierte Speicherkontingent. Der Anbieter informiert den Kunden bei Annäherung an das Speicherlimit (bei 80 % und 95 % Auslastung). Bei vollständig ausgeschöpftem Speicher können keine neuen E-Mails empfangen werden; eingehende E-Mails werden in diesem Fall mit einer Fehlermeldung an den Absender zurückgewiesen (Bounce). Der Anbieter ist für Datenverluste, die aus dem Überschreiten des Speicherlimits resultieren, nicht verantwortlich.

Zustellungsgarantie: Der Anbieter betreibt die E-Mail-Infrastruktur mit höchster Sorgfalt. Eine absolute Garantie für die Zustellung einzelner E-Mails kann aufgrund der technischen Natur des E-Mail-Protokolls und externer Faktoren (Spam-Filter des Empfängers, temporäre Ausfälle beim Empfänger-Mailserver, Blocklisten etc.) nicht übernommen werden. Insbesondere können E-Mails aufgrund von Spam-Filtern, Virenfiltern oder sonstigen Sicherheitsmaßnahmen – sowohl auf Seiten des Anbieters als auch beim Empfänger – unzustellbar sein; in diesem Fall sendet das System nach Möglichkeit eine Fehlermeldung (Non-Delivery-Report). Der Anbieter übernimmt für nicht zugestellte E-Mails keine Haftung, außer er hat die Unzustellbarkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Spam- und Virenfilterung: Der Anbieter betreibt Spam- und Virenfiltersysteme, die auf Basis aktueller Erkenntnisse konfiguriert sind. Die Filter können sowohl legitime E-Mails irrtümlich als Spam klassifizieren (False Positives) als auch tatsächliche Spam- oder Virus-E-Mails durchlassen (False Negatives). Der Kunde kann die Filteraggressivität im Rahmen der technischen Möglichkeiten selbst konfigurieren. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus dem Empfang von Spam- oder Virus-E-Mails entstehen, außer er hat die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit keine grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vorliegt.

Protokolle und Zugriff: Der Anbieter unterstützt standardisierte E-Mail-Protokolle (IMAP, SMTP, POP3) sowie ActiveSync für die mobile Nutzung und CalDAV/CardDAV für Kalender- und Kontaktsynchronisation. Die Nutzung mit allen gängigen E-Mail-Clients ist möglich. Webmail-Zugang ist inklusive.

Archivierung: Eine revisionssichere E-Mail-Archivierung ist als optionale kostenpflichtige Erweiterung verfügbar. Ohne gebuchten Archivierungsdienst werden E-Mails nicht dauerhaft archiviert; gelöschte E-Mails können nach Ablauf des jeweiligen Backup-Aufbewahrungszeitraums nicht wiederhergestellt werden. Kunden, die gesetzlichen Archivierungspflichten unterliegen (z. B. Buchführungspflicht nach UGB), sind verpflichtet, die notwendigen Archivierungsmaßnahmen selbst zu veranlassen oder den Archivierungsdienst des Anbieters zu buchen.

Datenspeicherung und Souveränität: Sämtliche E-Mails, Kalender- und Kontaktdaten werden ausschließlich auf Servern in der EU/im EWR gespeichert. Der Anbieter liest Kommunikationsinhalte nicht aus und gibt diese nicht an Dritte weiter, sofern keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht.

Kommunikationsgeheimnis: Der Anbieter und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gemäß § 93 TKG 2021. Die bloße Tatsache des Nachrichtenaustausches sowie erfolglose Verbindungsversuche sind von der Geheimhaltungspflicht umfasst. Routing- und Domaininformationen müssen technisch bedingt weitergegeben werden.

Behördliche Überwachung: Der Anbieter ist gemäß § 94 TKG 2021 verpflichtet, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen, sofern eine entsprechende gerichtliche oder behördliche Anordnung vorliegt. Ebenso kann der Anbieter zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden. Handlungen des Anbieters aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.

2.7 4future.cloud – Cloud-Infrastruktur & Managed Servers

Unter der Marke 4future.cloud stellt der Anbieter skalierbare Cloud-Infrastruktur bereit: virtuelle Server (VMs), dedizierte physische Server, Object-Storage, Load Balancer, private Netzwerke (VLANs) sowie verwandte Managed-Services. Alle Ressourcen werden in eigenen Rechenzentren des Anbieters in der EU betrieben.

Bereitstellung: Virtuelle Standardserver werden nach Auftragsbestätigung und Zahlungseingang in der Regel innerhalb von 4 Stunden bereitgestellt. Für dedizierte Hardware, Sonderanfertigungen und komplexe Setups gelten die in der Auftragsbestätigung angegebenen Bereitstellungszeiten. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, wenn sich Verzögerungen abzeichnen.

Ressourcenverantwortung: Der Kunde erhält volle administrative Kontrolle (Root-/Administrator-Zugang) über seine virtuellen Instanzen und ist ab diesem Zeitpunkt für die Administration, Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb des Systems selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere: laufende Sicherheitsupdates des Betriebssystems und aller installierten Software, Konfiguration der Firewall, Verwaltung von Benutzerkonten und Zugriffsrechten sowie den Schutz vor unbefugtem Zugriff. Der Anbieter stellt die Infrastruktur (Hypervisor, Netzwerk, Storage) bereit und ist für deren Verfügbarkeit und Sicherheit verantwortlich; für das auf der Infrastruktur betriebene System ist der Kunde verantwortlich.

Managed Services: Auf Wunsch bietet der Anbieter Managed-Services an (z. B. OS-Patching, Monitoring, Backup-Management). Der Umfang dieser Managed-Services ist in der Auftragsbestätigung und den Produkt-Terms definiert. Außerhalb eines vereinbarten Managed-Service-Pakets besteht keine Verpflichtung des Anbieters zur Administration des Kundensystems.

Datensicherung (Backup): Der Anbieter stellt optionale Backup-Dienste zur Verfügung, die gesondert gebucht werden müssen. Ohne gebuchten Backup-Dienst obliegt die vollständige Datensicherung dem Kunden. Der Anbieter kann Snapshots der virtuellen Maschinen als technische Maßnahme zur Systemwiederherstellung nach Infrastrukturproblemen erstellen; diese Snapshots stellen jedoch keinen vollständigen Datensicherungsservice dar und sind nicht für die Wiederherstellung nach Fehlern auf Anwendungsebene geeignet. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die daraus resultieren, dass der Kunde keinen Backup-Dienst gebucht hat.

Verfügbarkeit und SLA: Der Anbieter strebt für die Netzwerk-Infrastruktur eine monatliche Verfügbarkeit von mindestens 99,9 % an. Für die Verfügbarkeit von VMs gilt das in der jeweiligen SLA-Klasse definierte Ziel gemäß Produkt-Terms. Geplante Wartungsarbeiten an der Infrastruktur werden dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. Notfallwartungen zur Behebung kritischer Sicherheitslücken können ohne Vorankündigung durchgeführt werden; der Anbieter informiert den Kunden so früh wie möglich.

Nutzungsbeschränkungen: Die Ressourcen dürfen ausschließlich für legale Zwecke genutzt werden. Untersagt sind insbesondere: der Betrieb von Diensten, die gegen österreichisches oder europäisches Recht verstoßen; das Versenden von Spam oder die Beteiligung an Botnetzen; Angriffe auf Systeme Dritter (DDoS, Port-Scanning, Hacking); der Betrieb von Diensten, die die Infrastruktur des Anbieters oder anderer Kunden gefährden. Bei Verstößen ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Ressourcen sofort zu sperren.

Digitale Souveränität: Alle auf der 4future.cloud-Infrastruktur gespeicherten Daten verbleiben ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der EU/des EWR unter Kontrolle des Anbieters. Der Anbieter unterliegt nicht dem US CLOUD Act oder vergleichbaren Drittstaatengesetzen. Behördliche Datenzugangsanfragen aus Drittstaaten werden vom Anbieter nicht ohne entsprechende österreichische oder europäische Rechtsgrundlage beantwortet.

IP-Adressen: Dem Kunden zugewiesene IP-Adressen verbleiben im Eigentum des Anbieters (bzw. des zuständigen Regional Internet Registry, RIR) und werden dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Nutzung überlassen. Mit Vertragsende werden die IP-Adressen an den Adresspool des Anbieters zurückgegeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die dauerhafte Zuweisung bestimmter IP-Adressen, sofern nichts anderes vereinbart ist.


3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die reibungslose Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Dazu gehören insbesondere:

  • Bereitstellung der erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten (Endgeräte, Stromversorgung, Internetverbindung für Vor-Ort-Dienste, geeignete Räumlichkeiten);
  • Einholung erforderlicher Zustimmungen Dritter (z. B. Vermieter bei Leitungsinstallation);
  • Benennung einer erreichbaren technischen und kaufmännischen Ansprechperson;
  • Bereitstellung von Testdaten, Inhalten und sonstigen Materialien, die für die Leistungserbringung benötigt werden;
  • unverzügliche Prüfung und Rückmeldung bei Vorlage von Entwürfen, Testsystemen oder Leistungsnachweisen.

Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten und entstehen dem Anbieter dadurch Mehraufwände oder Verzögerungen, gehen diese zu Lasten des Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, für den durch die Mitwirkungspflichtverletzung entstehenden Mehraufwand ein angemessenes zusätzliches Entgelt nach aktueller Preisliste zu verrechnen.

3.2 Einhaltung von Rechtsvorschriften und Acceptable Use

Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste des Anbieters ausschließlich im Einklang mit dem geltenden österreichischen und europäischen Recht sowie den Nutzungsbedingungen des Anbieters (Acceptable Use Policy, abrufbar in den Produkt-Terms) zu nutzen. Untersagt sind insbesondere:

  • Versand von Spam, unerwünschten Massen-E-Mails oder aggressivem Direct-Mailing;
  • Verbreitung von Malware, Viren, Trojanern, Ransomware oder sonstigem schädlichem Code;
  • Angriffe auf die Infrastruktur des Anbieters oder Systeme Dritter (DDoS-Angriffe, Port-Scanning, Hacking, Exploitation);
  • Verbreitung rechtswidriger, beleidigender, rassistischer, pornografischer oder sonstiger strafbarer Inhalte;
  • Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Berechtigung;
  • Betrieb von offenen E-Mail-Relays, Open Proxies oder sonstigen Systemen, die Missbrauch durch Dritte ermöglichen;
  • jede Nutzung, die die Sicherheit, Stabilität oder Integrität der Infrastruktur des Anbieters oder anderer Kunden gefährdet;
  • Mehrfachnutzung personenbezogener Nutzerkonten durch mehrere Personen ohne ausdrückliche Genehmigung.

Entstehen dem Anbieter oder Dritten durch Verstöße des Kunden gegen diese Verpflichtungen Schäden oder Aufwände (z. B. Abmahnungen, Behördenanfragen, Netzwerkprobleme), stellt der Kunde den Anbieter vollständig schad- und klaglos und erstattet alle Kosten und Aufwände.

3.3 Passwort- und Zugangssicherheit

Der Kunde ist verpflichtet, sichere Passwörter zu verwenden (Mindestlänge, Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) und diese geheim zu halten. Passwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die unter seinen Zugangsdaten stattfinden, sofern er die missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten hat und den Anbieter unverzüglich informiert hat. Der Anbieter empfiehlt die Nutzung von Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), soweit für den jeweiligen Dienst angeboten.

Vermutet der Kunde, dass seine Zugangsdaten kompromittiert wurden, hat er den Anbieter unverzüglich unter support@4future.digital zu informieren und sein Passwort sofort zu ändern.

3.4 Aktualität von Software auf gehosteten Systemen

Der Kunde ist verpflichtet, alle auf Infrastruktur des Anbieters betriebenen Anwendungen, Plugins, Themes und sonstige Softwarekomponenten stets auf dem aktuellen Sicherheitsstand zu halten. Dies gilt insbesondere für Content-Management-Systeme (WordPress, Joomla, Typo3 u. ä.) und deren Erweiterungen. Der Betrieb ungepatchter Software, für die bekannte kritische Sicherheitslücken existieren, gefährdet die Sicherheit des gesamten Systems und anderer Kunden.

Stellt der Anbieter fest, dass auf Kundensystemen kritische Sicherheitslücken vorliegen, informiert er den Kunden und fordert ihn zur unverzüglichen Behebung auf. Verstreicht die gesetzte Frist (mindestens 48 Stunden bei kritischen Lücken, mindestens 7 Tage bei sonstigen) ohne Reaktion des Kunden, ist der Anbieter berechtigt, das betroffene System zu sperren oder die gefährdete Software zu deaktivieren.

3.5 Meldepflichten

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter folgende Ereignisse unverzüglich zu melden:

  • Störungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten;
  • festgestellte oder vermutete Sicherheitsvorfälle (Hacking, Kompromittierung von Zugangsdaten, Malware-Befall);
  • Missbräuchliche Nutzung der Dienste durch Dritte;
  • Änderungen der Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon);
  • Änderungen der Zahlungsdaten (Kreditkarte, Kontoverbindung).

Meldet der Kunde Störungen nicht unverzüglich und entstehen dadurch Mehrschäden oder erhöhte Entstörungskosten, haftet der Anbieter für den durch die verspätete Meldung vermeidbaren Mehrschaden nicht. Der Kunde darf ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Anbieter keine Drittfirmen mit Entstörungsarbeiten an Infrastruktur des Anbieters beauftragen; etwaige Kosten solcher eigenmächtig beauftragten Dritten trägt der Kunde selbst.


4. Vertragsdauer & Kündigung

4.1 Vertragsdauer

Verträge über den Bezug von Dienstleistungen werden auf unbestimmte Zeit oder für eine vereinbarte Mindestlaufzeit (Anfangsbindungsfrist) geschlossen. Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, verlängert sich das Vertragsverhältnis nach Ablauf dieser Frist automatisch jeweils um einen Monat (oder die in den Produkt-Terms genannte Verlängerungsperiode), sofern er nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wird. Bei Verbrauchern beträgt die maximale anfängliche Mindestlaufzeit 24 Monate. Verbraucher werden rechtzeitig und zeitnah vor Ablauf der Anfangsbindungsfrist ausdrücklich auf ihr Kündigungsrecht und die Rechtsfolgen bei Nichtausübung (automatische Verlängerung) hingewiesen.

4.2 Ordentliche Kündigung

Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich (Brief, E-Mail mit Lesebestätigung oder über das Kundenportal) gekündigt werden; die Kündigung wird mit Ende des Kalendermonats wirksam, der auf den Monat des Eingangs der Kündigung folgt.

Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, kann die ordentliche Kündigung frühestens mit Ablauf dieser Mindestlaufzeit wirksam werden. Die Kündigung kann jedoch bereits innerhalb der Mindestlaufzeit ausgesprochen werden, um zum Ende der Mindestlaufzeit zu wirken.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Der Anbieter bestätigt den Eingang jeder Kündigung und informiert den Kunden über das daraus resultierende Vertragsende.

4.3 Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern der Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume des Anbieters (Fern- oder Auswärtsgeschäft gemäß § 1 FAGG) oder im Wege eines Haustürgeschäfts (§ 3 KSchG) abgeschlossen wurde, steht dem Kunden als Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu, ohne Angabe von Gründen. Die Erklärung des Widerrufs ist an keine besondere Form gebunden; der Verbraucher kann das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B FAGG verwenden, das ihm der Anbieter auf Anfrage kostenfrei zur Verfügung stellt und das bei Vertragsschluss mitgeteilt wird.

Der Anbieter weist darauf hin, dass das Widerrufsrecht gemäß § 18 FAGG erlischt, wenn der Anbieter mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat und der Verbraucher bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragsausführung verliert.

4.4 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Beide Parteien können das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den Anbieter sind insbesondere:

  • wiederholter Zahlungsverzug trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist;
  • schwerwiegende Verstöße des Kunden gegen diese AGB oder die Produkt-Terms, insbesondere Verstöße gegen die Acceptable Use Policy;
  • missbräuchliche Nutzung der Dienste, die Schäden beim Anbieter oder anderen Kunden verursacht;
  • Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung eines Insolvenzantrags mangels kostendeckenden Vermögens (nicht gegenüber Verbrauchern);
  • die Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren gegen den Kunden (nicht gegenüber Verbrauchern);
  • falsche Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss über wesentliche Umstände (z. B. Unternehmereigenschaft).

Soweit der Grund für die außerordentliche Kündigung behebbar ist, setzt der Anbieter dem Kunden eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Abhilfe, bevor er die außerordentliche Kündigung ausspricht. Bei besonders schwerwiegenden oder unmittelbar schadensverursachenden Verstößen kann die Nachfrist entfallen.

4.5 Folgen der Vertragsbeendigung

Mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung (aus welchem Grund auch immer) stellt der Anbieter die Leistungserbringung ein und ist zur Fortsetzung des Dienstes nicht mehr verpflichtet. Der Anbieter ist berechtigt, alle für die Leistungserbringung eingerichteten Konfigurationen, Daten und Zugänge zu löschen oder zu deaktivieren.

Der Anbieter stellt dem Kunden nach Vertragsende auf schriftliche Anfrage für einen Zeitraum von 30 Tagen eine schreibgeschützte Exportmöglichkeit seiner Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit (z. B. CSV, JSON, ZIP). Nach Ablauf dieser Frist werden alle Kundendaten unwiederbringlich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die daraus resultieren, dass der Kunde seine Daten nicht rechtzeitig vor Vertragsende gesichert hat. Der rechtzeitige Abruf, die Sicherung und Sicherung von Inhaltsdaten vor Vertragsende liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

Offene Entgeltforderungen des Anbieters werden mit Vertragsende fällig. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund bleibt der Anspruch des Anbieters auf das Entgelt für die restliche vereinbarte Vertragsdauer bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin aufrecht; der Anbieter hat sich jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitige Einnahmen anrechnen zu lassen.


5. Entgelte & Zahlung

5.1 Entgelte und Preisliste

Die jeweils gültigen Entgelte für die Leistungen des Anbieters ergeben sich aus der Auftragsbestätigung, dem Kundenportal und den aktuellen Produkt-Terms. Gegenüber Verbrauchern werden stets Bruttopreise (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) angegeben. Gegenüber Unternehmern werden Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die Entgelte umfassen grundsätzlich nur die vereinbarte Dienstleistung selbst, nicht jedoch Übermittlungsgebühren Dritter (z. B. Telefon- oder Mobilfunkgebühren), Gebühren Dritter für die Nutzung von Diensten im Internet oder Entgelte für optional gebuchte Zusatzdienste, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Es wird zwischen folgenden Entgeltarten unterschieden:

  • Monatlich fixe Entgelte (z. B. Grundgebühren für Internetzugang, Hosting, Postfächer, Nutzerlizenzen, Domainverwaltung, Gerätemiete);
  • Variable Entgelte (abhängig von tatsächlichem Verbrauch, z. B. Datentransfervolumen, Gesprächsminuten);
  • Einmalige Entgelte (z. B. Einrichtungsgebühren, Domainregistrierungsgebühren, Installationspauschalen).

5.2 Abrechnung

Monatlich fixe Entgelte werden jeweils zum Letzten eines Kalendermonats für den laufenden Monat abgerechnet (monatlich im Voraus), sofern nichts anderes vereinbart ist. Variable Entgelte werden monatlich nachträglich abgerechnet. Einmalige Entgelte werden nach Leistungserbringung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungsperioden zu bündeln, sofern der Gesamtbetrag EUR 10,– exkl. USt. nicht übersteigt; der Abrechnungszeitraum überschreitet jedoch nie drei Monate.

Die Rechnung (Entgeltnachweis) enthält: Kundenname, Kundenadresse, Rechnungsdatum, Kundennummer, Abrechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Aufschlüsselung der Entgelte nach Leistungen, Gesamtbetrag netto, Umsatzsteuer, Gesamtbetrag brutto sowie allfällige Rabatte. Einzelverbindungsnachweise werden auf Anfrage kostenfrei in Papierform zur Verfügung gestellt.

5.3 Zahlungsbedingungen und Zahlungsarten

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart. Der Anbieter akzeptiert folgende Zahlungsarten: Kreditkarte (Visa, Mastercard), SEPA-Bankeinzug (Lastschrift) sowie Überweisung auf Anfrage. Der Kunde ist für die Aktualität seiner Zahlungsdaten (gültige Kreditkarte, aktives Bankkonto) selbst verantwortlich; aus veralteten oder gesperrten Zahlungsdaten resultierende Verzögerungen oder Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

5.4 Zahlungsverzug und Mahnwesen

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p. a. zu verrechnen. Darüber hinaus kann der Anbieter alle zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (Mahnspesen, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten) in Rechnung stellen. Gegenüber Verbrauchern kommen nur die gesetzlich zulässigen Mahnspesen gemäß InkassoKostenVO zur Anwendung.

Der Anbieter mahnt säumige Kunden zunächst schriftlich und setzt eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen (gegenüber Unternehmern) bzw. 2 Wochen (gegenüber Verbrauchern, gemäß § 70 TKG 2021). Bleibt die Mahnung erfolglos, ist der Anbieter nach Androhung zur Diensteunterbrechung oder Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung berechtigt.

5.5 Entgeltanpassungen

Laufende Entgelte sind wertgesichert auf Basis des österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI, Basisjahr 2020 oder jeweils aktueller Basisjahr) und werden automatisch jährlich angepasst, sobald der VPI um mehr als 3 % vom Stand zum Zeitpunkt des letzten Vertragsabschlusses oder der letzten Anpassung abweicht. Über die VPI-Anpassung hinausgehende Entgelterhöhungen aufgrund gestiegener Kosten (Personal, Energie, Netzleistungen, Lizenzkosten) sind nur mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens zwei Monaten und unter Einräumung eines Sonderkündigungsrechts des Kunden zulässig. Preissenkungen können jederzeit und ohne Kündigungsrecht des Kunden vorgenommen werden. Wurden mit dem Kunden besondere Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allgemeinen Preissenkungen nur teil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5.6 Einwendungen gegen Rechnungen

Einwendungen gegen die in einer Rechnung gestellten Forderungen hat der Kunde innerhalb von drei Monaten ab Rechnungsdatum schriftlich beim Anbieter zu erheben; andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Ein solches Anerkenntnis schließt eine gerichtliche Anfechtung jedoch nicht aus. Binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang hat der Kunde seine Einwendungen bei sonstigem Ausschluss gerichtlich geltend zu machen. Einwendungen hemmen die Fälligkeit der Rechnungsbeträge nicht; wird jedoch die Regulierungsbehörde (RTR) zur Streitschlichtung angerufen, wird die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben. Einen Betrag entsprechend dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungen kann der Anbieter jedoch auch in diesem Fall sofort fällig stellen. Der Anbieter weist Verbraucher auf alle in diesem Punkt genannten Fristen und die Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung ausdrücklich hin.

5.7 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom Anbieter nicht anerkannter Forderungen ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern ist eine Aufrechnung möglich, sofern der Anbieter zahlungsunfähig ist, die Gegenforderungen in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Hauptforderung stehen, oder die Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder vom Anbieter anerkannt wurde.


6. Datenschutz & Digitale Souveränität

6.1 Grundsätze der Datenverarbeitung

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) und dem Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021). Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter privacy.4future.digital abrufbar und wird dem Kunden auf Anfrage in Papierform kostenfrei zur Verfügung gestellt.

6.2 Digitale Souveränität – das Kernversprechen

Alle Kundendaten (Stammdaten, Verkehrsdaten, Inhaltsdaten) werden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums gespeichert und verarbeitet. Diese Rechenzentren werden direkt vom Anbieter oder unter Einsatz ausschließlich europäischer Unterauftragsverarbeiter betrieben. Es wird kein US-amerikanischer oder sonstiger Drittstaaten-Cloud-Dienst (z. B. AWS, Azure, Google Cloud in ihrer US-geführten Form) für die Verarbeitung oder Speicherung von Kundendaten genutzt. Der Anbieter unterliegt nicht dem US CLOUD Act oder vergleichbaren Drittstaatengesetzen, die einen Datenzugriff außerhalb eines ordentlichen österreichischen oder europäischen Rechtsverfahrens ermöglichen würden.

6.3 Stammdaten

Der Anbieter ist auf Grundlage des TKG 2021 berechtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden zu ermitteln und zu verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer, sonstige Kontaktinformationen, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge. Die Stammdaten werden ausschließlich für folgende Zwecke verwendet: Abschluss, Durchführung, Änderung und Beendigung des Vertrages; Verrechnung der Entgelte; Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen (sofern vereinbart); Erteilung von Auskünften an Notrufträger gemäß § 98 TKG 2021; Erfüllung sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen. Stammdaten werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

6.4 Verkehrsdaten

Personenbezogene Verkehrsdaten (insbesondere Source-IP, Zeitstempel, Verbindungsdauern, Volumen) werden vom Anbieter nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und für gesetzlich zulässige Zwecke gespeichert und verarbeitet: Abrechnung von Entgelten; Entstörung; Bearbeitung von Kundenanfragen; Betrugserkennung; Vermarktung von Telekommunikationsdiensten des Anbieters (nur mit Zustimmung des Kunden); Bereitstellung von Mehrwertdiensten. Verkehrsdaten werden nach Beendigung der Verbindung unverzüglich gelöscht oder anonymisiert, sofern sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden. Für Abrechnungszwecke gespeicherte Verkehrsdaten werden gelöscht, sobald die Rechnung nicht mehr angefochten werden kann oder der Zahlungsstreit beigelegt ist.

6.5 Inhaltsdaten

Inhaltsdaten (d. h. der Inhalt von Kommunikation und gespeicherten Dateien) werden vom Anbieter nicht ausgelesen und nicht verarbeitet, soweit dies nicht zur Erbringung der vereinbarten Dienste technisch unbedingt erforderlich ist. Der Anbieter gibt Inhaltsdaten nicht an Dritte weiter. Eine kurzfristige technisch bedingte Speicherung (z. B. im Zuge der E-Mail-Übertragung oder bei der Virenprüfung) wird unverzüglich nach Wegfall der Notwendigkeit gelöscht.

6.6 Auftragsverarbeitung (AVV)

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten des Kunden (insbesondere von dessen Mitarbeitern oder Endkunden) im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet, handelt der Anbieter als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Ein standardisierter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO wird auf Anfrage bereitgestellt. Für Business- und Enterprise-Kunden ist der AVV fester Bestandteil des Leistungsvertrages. Der Anbieter informiert den Kunden über alle eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und holt dessen Zustimmung zur Beauftragung neuer Unterauftragsverarbeiter ein, sofern diese Kundendaten verarbeiten.

6.7 Kommunikationsgeheimnis

Der Anbieter und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gemäß § 93 TKG 2021. Dieses gilt auch nach Ende der Tätigkeit, die die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Die bloße Tatsache des stattgefundenen Nachrichtenaustausches sowie erfolglose Verbindungsversuche unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen technisch bedingt weitergegeben werden, um die Übertragung einer Nachricht zu ermöglichen.

6.8 Behördenanfragen und staatliche Überwachung

Der Anbieter gibt Kundendaten an Behörden nur heraus, wenn eine eindeutige gesetzliche Verpflichtung nach österreichischem oder europäischem Recht besteht und die Anfrage die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Datenzugangsanfragen aus Drittstaaten (außerhalb der EU/des EWR) werden vom Anbieter nicht erfüllt, sofern nicht ein entsprechendes Rechtshilfeabkommen existiert und die zuständige österreichische Behörde die Herausgabe genehmigt hat. Der Anbieter informiert betroffene Kunden über behördliche Datenzugangsanfragen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

6.9 Datensicherheit

Der Anbieter ergreift dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Kundendaten, insbesondere: Verschlüsselung der Datenübertragung (TLS/SSL), Verschlüsselung gespeicherter Daten, Zugriffskontrolle und Authentifizierung, Netzwerksegmentierung, Sicherheitsmonitoring und Intrusion Detection sowie regelmäßige Sicherheitsaudits. Bei einem Sicherheitsvorfall, der voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen führt, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich und spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls; der Anbieter informiert auch die zuständige Datenschutzbehörde (DSB), sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Gelingt es einem Dritten auf rechtswidrige Weise, Kundendaten in seine Gewalt zu bringen, haftet der Anbieter dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

6.10 Rechte der betroffenen Personen

Kunden sowie natürliche Personen, deren Daten der Anbieter verarbeitet, haben folgende Rechte gemäß DSGVO: Auskunftsrecht (Art. 15), Recht auf Berichtigung (Art. 16), Recht auf Löschung (Art. 17), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruchsrecht (Art. 21). Anfragen zur Ausübung dieser Rechte sind an datenschutz@4future.digital zu richten. Der Anbieter beantwortet entsprechende Anfragen innerhalb eines Monats.


7. Verfügbarkeit & Service Level

7.1 Allgemeines Verfügbarkeitsziel

Der Anbieter strebt für alle seine Dienste eine hohe Verfügbarkeit an und betreibt seine Infrastruktur nach dem Grundsatz höchstmöglicher Sorgfalt und Zuverlässigkeit. Konkrete Verfügbarkeitsziele (SLA-Klassen), deren Meßmethoden, Gutschriftenregelungen bei Unterschreitung sowie Reaktions- und Lösungszeiten für den Support sind in den jeweiligen Produkt-Terms festgelegt. Als Mindestverfügbarkeitsziel gilt – sofern keine anderslautenden Produkt-Terms existieren – ein Wert von 99,0 % bezogen auf den Kalendermonat.

Aus technischen Gründen ist es nicht möglich und wird daher nicht garantiert, dass die Dienste zu 100 % und ohne jede Unterbrechung verfügbar sind, dass alle gewünschten Verbindungen stets hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Umständen erhalten bleiben. Der Anbieter arbeitet kontinuierlich daran, die Zuverlässigkeit seiner Dienste zu verbessern.

7.2 Geplante Wartungsarbeiten

Planmäßige Wartungsarbeiten (Maintenance Windows), die zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen der Dienste führen können, werden dem Kunden per E-Mail und/oder über das Statusportal des Anbieters mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. Der Anbieter bemüht sich, Wartungsarbeiten außerhalb der Hauptgeschäftszeiten (Mo–Fr, 08:00–18:00 Uhr MEZ) durchzuführen. Planmäßige Wartungszeiten, die dem Kunden rechtzeitig angekündigt wurden, werden bei der Berechnung der monatlichen Verfügbarkeit nicht als Ausfallzeit gewertet.

7.3 Ungeplante Unterbrechungen und Notfallwartungen

Im Fall ungeplanter Dienstunterbrechungen informiert der Anbieter die betroffenen Kunden unverzüglich über das Statusportal und per E-Mail über den Vorfall, die voraussichtliche Dauer der Unterbrechung und den Stand der Entstörungsarbeiten. Notfallwartungen zur Abwehr einer unmittelbaren Sicherheitsbedrohung oder zur Behebung eines kritischen Fehlers können ohne Vorankündigung durchgeführt werden; der Anbieter informiert die Kunden so früh wie möglich über die Maßnahme.

7.4 Kapazitätsbeschränkungen

Der Anbieter behält sich vor, in Ausnahmesituationen (z. B. außergewöhnlich hohe Netzlast, Sicherheitsvorfälle) vorübergehende Einschränkungen einzelner Dienste vorzunehmen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und auf Gründen beruht, die vom Willen des Anbieters unabhängig sind. Der Anbieter wird stets das mildeste geeignete Mittel anwenden und die Einschränkung so kurz wie möglich halten.

7.5 Höhere Gewalt

Der Anbieter haftet nicht für Dienstunterbrechungen oder Leistungsminderungen, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen und die er weder vorhersehen noch abwenden konnte (höhere Gewalt). Dazu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Erdbeben, Überschwemmungen, Brände; Streiks, Aussperrungen und Arbeitskampfmaßnahmen; behördliche oder gerichtliche Anordnungen; Cyberangriffe auf Upstream-Infrastruktur Dritter; Ausfälle von Internet-Backbones oder Peering-Punkten; atmosphärische Entladungen, Überspannungen und Einwirkungen von außen auf die Stromversorgung; kriegerische Ereignisse und Terroranschläge. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über eingetretene Ereignisse höherer Gewalt und deren voraussichtliche Dauer und arbeitet mit Hochdruck an der schnellstmöglichen Wiederherstellung der Dienste. Bei unzumutbar langen Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt.

7.6 Best-Effort-Leistungen

Soweit in den Produkt-Terms oder einer individuellen Vereinbarung keine ausdrückliche SLA-Klasse vereinbart ist, werden die Leistungen des Anbieters als „Best-Effort“-Leistungen erbracht. Das bedeutet, dass der Anbieter alle zumutbaren technischen und organisatorischen Mittel einsetzt, um eine hohe Qualität der Leistung zu gewährleisten, ohne jedoch eine bestimmte Mindest-Verfügbarkeit, Bandbreite, Performance, Zustellrate oder Datenpersistenz zu garantieren. Ausdrücklich vereinbarte SLA-Werte gehen dieser Best-Effort-Regelung stets vor und sind ausschließlich den Produkt-Terms oder der individuellen Vereinbarung zu entnehmen.


8. Gewährleistung & Haftung

8.1 Gewährleistung

Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung oder Leistungserbringung (§ 924 ABGB i. V. m. VGG). Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Erkennbarkeit des Mangels, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mängel sind – außer bei Verbrauchern – unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennbarkeit, detailliert und schriftlich zu rügen; andernfalls entfallen Gewährleistungsansprüche für diesen Mangel.

Der Anbieter behebt gewährleistungspflichtige Mängel nach seiner Wahl durch Verbesserung (Nachbesserung) oder durch Austausch (Ersatzlieferung). Ist weder Verbesserung noch Austausch möglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, hat der Kunde das Recht auf Preisminderung oder, sofern der Mangel nicht geringfügig ist, auf Wandlung (Vertragsauflösung). Gegenüber Unternehmern ist Preisminderung im ersten Rechtsgang ausgeschlossen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die entstanden sind durch: unsachgemäße Installation, Bedienung oder Konfiguration durch den Kunden oder Dritte; Nichtbeachtung von Installationsvoraussetzungen oder Betriebsbedingungen; Inanspruchnahme über den vereinbarten Leistungsrahmen hinaus; Eingriffe in die Hard- oder Software durch den Kunden ohne Einwilligung des Anbieters; vom Kunden beigestellte Materialien oder Software; natürlichen Verschleiß (sofern der Mangel nicht bereits bei Übergabe vorlag); atmosphärische Entladungen, Überspannungen oder chemische Einflüsse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

8.2 Datensicherung – Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist vollständig und eigenverantwortlich für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, welche Dienste des Anbieters genutzt werden, und umfasst ausdrücklich auch den Schutz gegen Infrastrukturausfälle beim Anbieter selbst. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine vollständige Datensicherung nur dann gewährleistet ist, wenn Sicherungskopien außerhalb der Infrastruktur des Anbieters auf einem unabhängigen, vom Kunden kontrollierten Speicherort vorgehalten werden.

Cloud-Synchronisationsdienste sind keine Backups. Dienste wie 4future.me (Nextcloud), 4future.one oder vergleichbare Synchronisationslösungen spiegeln den aktuellen Dateizustand und synchronisieren Änderungen – einschließlich Löschvorgänge – in Echtzeit auf alle verbundenen Geräte. Löscht der Kunde eine Datei auf einem Gerät, wird diese Löschung durch den Sync-Dienst auf alle anderen verbundenen Geräte und in die Cloud übertragen. Solche Dienste ersetzen keine eigenständige, versionierte Datensicherung. Der Anbieter empfiehlt den Einsatz einer dezidierten Backup-Lösung (z. B. den optionalen Backup-Dienst des Anbieters oder eine eigene Offline-/Offsite-Sicherung), die unabhängig vom Synchronisationsdienst betrieben wird.

Vom Anbieter optional angebotene Backup-Dienste stellen eine zusätzliche Sicherheitsschicht dar, ändern aber nichts an der grundsätzlichen Eigenverantwortung des Kunden für seine Datensicherung. Auch bei gebuchtem Backup-Dienst wird empfohlen, kritische Daten zusätzlich außerhalb der Anbieter-Infrastruktur zu sichern.

8.3 Haftung des Anbieters gegenüber Unternehmern

Der Anbieter haftet gegenüber Unternehmern für Schäden ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – mit Ausnahme von Personenschäden – ist vollständig ausgeschlossen. Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den vertraglich vereinbarten Jahresbetrag der betroffenen Leistung begrenzt. Entgangener Gewinn, Folgeschäden und mittelbare Schäden sind gegenüber Unternehmern in jedem Fall ausgeschlossen. Ansprüche gegen den Anbieter verjähren gegenüber Unternehmern in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, spätestens jedoch drei Jahre nach dem schadensauslösenden Ereignis.

Datenverluste: Der Anbieter haftet für Datenverluste gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Anbieters. Da die Datensicherung in der Verantwortung des Kunden liegt (siehe 8.2), ist ein vom Anbieter zu vertretender Datenverlust auf Infrastrukturebene (z. B. Storage-Ausfall) grundsätzlich nur dann schadenersatzpflichtig, wenn der Anbieter grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat; die Haftungshöhe ist in diesem Fall auf die Kosten der Wiederherstellung aus dem letzten technisch verfügbaren Infrastruktur-Snapshot begrenzt, nicht auf den Wert oder Nutzwert der verlorenen Daten.

8.4 Haftung des Anbieters gegenüber Verbrauchern

Gegenüber Verbrauchern sind Haftungsausschlüsse für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach österreichischem Recht (§ 6 Abs. 1 Z 9 KSchG) unwirksam. Für Verbraucher gelten daher folgende Grundsätze: Der Anbieter haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, unbegrenzt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – auf den vertraglich vereinbarten Jahresbetrag der betroffenen Leistung begrenzt. Für Datenverluste haftet der Anbieter gegenüber Verbrauchern nur, wenn der Datenverlust auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters zurückzuführen ist; die Pflicht des Kunden zur eigenständigen Datensicherung gemäß Punkt 8.2 bleibt hiervon unberührt und kann im Rahmen der Schadensbemessung als Mitverschulden des Kunden berücksichtigt werden.

8.4 Haftung für Inhalte Dritter und Internet

Der Anbieter haftet nicht für Inhalte, die über das Internet zugänglich sind, für E-Mails von Dritten (einschließlich enthaltener Viren oder schädlicher Inhalte), die dem Kunden zugestellt werden, sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, selbst wenn der Zugang zu diesen über einen Link auf der Webseite des Anbieters oder durch eine Information des Anbieters erfolgt. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung des Internets mit Unsicherheiten verbunden ist (Viren, Trojaner, Hacker, Datenverluste, usw.). Für Schäden aus derartigen Risiken übernimmt der Anbieter keine Haftung, außer er hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

Stehen dem Kunden Schadenersatzansprüche zu, weil er durch Informationen, die der Anbieter für andere Kunden gespeichert hat, in seinen Rechten verletzt wurde, haftet der Anbieter dann nicht, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hatte und unverzüglich nach Kenntnisnahme gehandelt hat.

8.5 Haftung bei Firewalls und Sicherheitssystemen

Bei vom Anbieter aufgestellten, betriebenen oder überprüften Firewall-Systemen geht der Anbieter mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Firewall-Systeme nicht erreicht werden kann und dass auch state-of-the-art Systeme überwunden werden können. Die Haftung des Anbieters für Nachteile, die durch das Umgehen oder Außerfunktionsetzen von Sicherheitssystemen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit der Anbieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Für Anwendungsfehler des Kunden oder seiner Mitarbeiter sowie für eigenmächtige Änderungen an der Systemkonfiguration durch den Kunden haftet der Anbieter nicht.


9. Sperre & Vertragsauflösung durch den Anbieter

9.1 Diensteunterbrechung und -sperre bei Zahlungsverzug

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege und unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen sowie Androhung der Konsequenz, die Dienste des Kunden nach eigenem Ermessen zu unterbrechen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Sperrung des Dienstes befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung; die laufenden Entgelte bleiben bis zum Ende der vertraglichen Laufzeit bzw. bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin geschuldet.

9.2 Sofortsperre bei Sicherheitsvorfällen und Missbrauch

Bei folgenden Ereignissen ist der Anbieter berechtigt und verpflichtet, betroffene Systeme oder Dienste sofort und ohne Vorankündigung zu sperren, da jede Verzögerung Schäden für andere Kunden, Dritte oder die Infrastruktur des Anbieters verursachen oder vergrößern kann:

  • Spam-Versand: Systeme des Kunden versenden unerwünschte Massen-E-Mails (Spam), die zur Aufnahme von IP-Adressen oder Domains des Anbieters in Blocklisten führen oder führen können;
  • Kompromittierte Systeme: Systeme des Kunden sind durch Malware, Trojaner, Ransomware oder unbefugte Dritte übernommen worden und werden für Angriffe, Spam-Versand, Datenabfluss oder sonstige schädliche Aktivitäten missbraucht;
  • Aktive Angriffe: Von Systemen des Kunden gehen aktive Angriffe auf Systeme des Anbieters oder Dritter aus (DDoS, Port-Scanning, Exploitation);
  • Reputationsschäden: Das Verhalten des Kunden beeinträchtigt nachweislich die Zustellbarkeit von E-Mails anderer Kunden oder die Reputation der IP-Adressen oder Domains des Anbieters;
  • sonstige unmittelbare und schwerwiegende Gefährdung der Sicherheit, Stabilität oder Integrität der Infrastruktur des Anbieters oder anderer Kunden.

Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich nach der Sperrmaßnahme (post-facto) über den Grund der Sperre, den Zeitpunkt der Maßnahme und die erforderlichen Schritte zur Wiederherstellung. Die Entgeltpflicht des Kunden bleibt während der Sperre aufrecht.

Für weitere Gründe einer Sperre oder Vertragsauflösung ohne unmittelbaren Sicherheitsbezug gilt das Prinzip des mildesten geeigneten Mittels mit vorheriger Anhörung des Kunden, soweit die Situation dies zulässt.

9.3 Incident Handling – Verfahren und Kostenregelung

Nach einer Sofortsperre gemäß Punkt 9.2 gilt folgendes Verfahren:

  1. Information: Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über den Vorfall, das betroffene System und die konkrete Ursache (soweit bereits bekannt) sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Bereinigung.
  2. Reaktionsfrist des Kunden: Der Kunde hat innerhalb von 24 Stunden bei kritischen Vorfällen (aktiver Missbrauch, laufender Spam-Versand) bzw. 48 Stunden bei sonstigen Sicherheitsproblemen dem Anbieter schriftlich zu bestätigen, ob er die Bereinigung selbst vornimmt oder den Anbieter damit beauftragt.
  3. Option A – Kunde behebt selbst: Der Kunde nimmt die erforderliche Bereinigung (z. B. Malware-Entfernung, CMS-Update, Passwort-Reset, Neuaufsetzen des Systems) auf eigene Kosten vor und bestätigt dem Anbieter die abgeschlossene Bereinigung. Der Anbieter hebt die Sperre nach Überprüfung auf. Eine Reaktivierungsgebühr gemäß Preisliste ist zu entrichten.
  4. Option B – Anbieter wird beauftragt: Der Kunde beauftragt den Anbieter schriftlich mit der Bereinigung. Dies ist ein kostenpflichtiger Zusatzdienst gemäß aktueller Preisliste. Der Anbieter informiert den Kunden vor Beginn der Arbeiten über die voraussichtlichen Kosten. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die vollständige Bereinigung, wenn der Umfang der Kompromittierung unklar ist.
  5. Keine Reaktion des Kunden: Reagiert der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist, ist der Anbieter berechtigt, das betroffene System dauerhaft zu deaktivieren oder – nach erneuter schriftlicher Ankündigung mit 48-Stunden-Frist – die notwendigen Mindestmaßnahmen zum Schutz der Infrastruktur auf Kosten des Kunden selbst vorzunehmen.

Der Anbieter ist zusätzlich berechtigt, alle durch den Sicherheitsvorfall entstandenen Aufwände gegenüber dem Kunden zu verrechnen, insbesondere: Blacklist-Removal-Dienste, Abuse-Bearbeitung gegenüber Dritten, Kommunikationsaufwände mit betroffenen Parteien und behördliche Meldepflichten. Die Verrechnung erfolgt gemäß der zum Zeitpunkt des Vorfalls gültigen Preisliste.

9.4 IP-Reputationsschutz

Der Anbieter ist berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Reputation seiner IP-Adressen, Domains und Netzwerkinfrastruktur zu ergreifen. Eine gute IP-Reputation ist Voraussetzung für die zuverlässige E-Mail-Zustellung aller Kunden des Anbieters; Reputationsschäden durch einzelne Kunden beeinträchtigen unmittelbar alle anderen Kunden. Der Anbieter behält sich daher vor, im Interesse der Gesamtheit seiner Kunden ohne Vorankündigung zu handeln, wenn ein einzelner Kunde durch sein Verhalten – ob schuldhaft oder infolge einer Kompromittierung seines Systems – die gemeinsame Infrastruktur gefährdet. Betroffene Kunden werden unverzüglich nach der Maßnahme informiert.

9.5 Entgeltanspruch und Schadenersatz bei Sperre oder vorzeitiger Auflösung

Eine Sperre oder vorzeitige Vertragsauflösung aus einem Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, lässt den Anspruch des Anbieters auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Laufzeit bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin unberührt, unter Anrechnung ersparter Aufwendungen. Darüber hinaus kann der Anbieter Schadenersatz für nachgewiesene Schäden geltend machen. Eine vom Kunden zu vertretende Sperre der Leistungserbringung wird zusätzlich mit EUR 30,– pauschal vergebührt; weitergehende Schadenersatzansprüche des Anbieters bleiben vorbehalten.

9.6 Wiederherstellung nach Sperre

Nach Behebung des Sperrgrunds (z. B. Ausgleich von Zahlungsrückständen, Beseitigung eines Sicherheitsproblems) wird der Dienst auf schriftliche Anfrage des Kunden hin wiederherstellt. Die Wiederherstellung erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Wegfall des Sperrgrunds und vollständiger Zahlung aller ausstehenden Beträge. Für die Wiederherstellung ist eine Reaktivierungsgebühr gemäß aktueller Preisliste zu entrichten.

9.7 Sicherheitsleistung

Erscheint die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen des Anbieters gefährdet, kann der Anbieter die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig machen. Dies gilt insbesondere, wenn gegen den Kunden bereits einmal wegen Zahlungsverzug mit Sperre vorgegangen werden musste.


10. Reseller & Partnerkanal

10.1 Reseller-Vereinbarung

Wiederverkäufer (Reseller), die Leistungen des Anbieters unter eigenem Namen oder als White-Label an Endkunden weitergeben möchten, benötigen eine gesonderte schriftliche Reseller-Vereinbarung (RSA) mit dem Anbieter. Die RSA regelt insbesondere: Rabattstrukturen und Preislisten, White-Label-Rechte und Markennutzung, Supportverantwortlichkeiten zwischen Anbieter und Reseller, Abrechnungsmodalitäten, Mindest-Abnahmemengen und Zertifizierungsanforderungen. Ohne gültige RSA ist eine Weitervermarktung der Leistungen des Anbieters nicht gestattet.

10.2 Pflichten des Resellers gegenüber Endkunden

Reseller sind verpflichtet, ihre Endkunden über die Einbeziehung des Anbieters als Leistungserbringer zu informieren (soweit nicht ausdrücklich eine vollständige White-Label-Lösung ohne Nennung des Anbieters vereinbart ist). Reseller sind verpflichtet, ihren Endkunden diese AGB sowie die relevanten Produkt-Terms in aktueller Fassung zur Kenntnis zu bringen und sie bei Vertragsschluss darauf hinzuweisen. Reseller haften dem Anbieter gegenüber für alle Schäden und Ansprüche, die daraus entstehen, dass sie diese Weitergabepflicht verletzt haben. Reseller sind verpflichtet, die für ihre Endkunden anwendbaren Verbraucherschutzbestimmungen (KSchG, FAGG) einzuhalten, sofern ihre Endkunden Verbraucher sind.

10.3 Administrativer Zugang und Datenschutz

Reseller erhalten administrativen Zugang zu den Kundenumgebungen ihrer Endkunden, soweit dies für die Erbringung der vereinbarten Leistungen technisch erforderlich ist. Dieser Zugang ist ausschließlich für den vereinbarten Leistungszweck zu nutzen. Endkunden können den administrativen Zugang des Resellers jederzeit einschränken oder vollständig entziehen, ohne dass dadurch das Vertragsverhältnis mit dem Anbieter berührt wird. Reseller sind verpflichtet, Kundendaten ihrer Endkunden streng vertraulich zu behandeln und die Vorgaben der DSGVO einzuhalten; sie handeln in Bezug auf die Endkundendaten in der Regel als eigenständig Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

10.4 Haftungsverhältnisse im Reseller-Kanal

Im Reseller-Kanal besteht eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Reseller; zwischen dem Anbieter und dem Endkunden des Resellers besteht – mangels direkter Vertragsbeziehung – grundsätzlich keine Haftung des Anbieters, außer der Anbieter hat selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Der Reseller ist gegenüber seinen Endkunden für die Leistungserbringung verantwortlich und stellt sicher, dass die Qualität der Leistungen den vereinbarten Standards entspricht.

10.5 Beendigung der Reseller-Beziehung

Bei Beendigung der RSA (aus welchem Grund auch immer) werden betroffene Endkunden vom Anbieter informiert. Endkunden haben in diesem Fall die Möglichkeit, ihre Verträge direkt mit dem Anbieter fortzuführen oder auf einen anderen autorisierten Reseller zu übertragen. Der Anbieter sorgt dafür, dass laufende Leistungen für die betroffenen Endkunden während einer Übergangszeit von mindestens 30 Tagen nach Beendigung der RSA aufrechterhalten werden, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.


11. Streitbeilegung

11.1 Direkte Lösung

Der Anbieter strebt bei Meinungsverschiedenheiten stets eine einvernehmliche Lösung an. Kunden, die mit einer Leistung oder Abrechnung des Anbieters nicht zufrieden sind, werden gebeten, sich zunächst direkt an den Anbieter zu wenden: support@4future.digital. Der Anbieter verpflichtet sich, Beschwerden innerhalb von 10 Werktagen zu beantworten und einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.

11.2 Schlichtungsverfahren bei der RTR (Telekommunikation)

Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle betreffend die Qualität von Telekommunikationsdiensten, Zahlungsstreitigkeiten oder behauptete Verletzungen des TKG 2021 der Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, RTR) vorlegen. Die RTR-Schlichtungsstelle ist auch nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) tätig und versucht, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Der Anbieter ist zur Mitwirkung an einem solchen Verfahren gesetzlich verpflichtet. Ein Antrag bei der Schlichtungsstelle muss innerhalb eines Jahres ab Erhalt der schriftlichen Stellungnahme des Anbieters auf den Rechnungseinspruch oder die Beschwerde eingebracht werden. Weitere Informationen, das Verfahrensformular und Kontaktdaten: www.rtr.at/schlichtungsstelle.

11.3 Online-Streitbeilegung (ODR) für Verbraucher

Die Europäische Kommission stellt für Verbraucher eine Online-Plattform zur Streitbeilegung (ODR-Plattform) zur Verfügung: ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist bereit, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

11.4 Gerichtliche Zuständigkeit

Für Streitigkeiten aus Verträgen mit Unternehmern gilt als örtlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters in Österreich als vereinbart; sachlich zuständig ist das nach dem Streitwert und der Materie zuständige österreichische Gericht. Für Streitigkeiten aus Verträgen mit Verbrauchern gilt der allgemeine Gerichtsstand des Wohnsitzes des Verbrauchers (§ 14 KSchG), sofern nicht zwingende österreichische Verfahrensvorschriften einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

11.5 Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und aller nicht zwingenden Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts (IPR), soweit diese zu einem anderen Recht führen würden. Gegenüber Verbrauchern bleibt das zwingende Verbraucherschutzrecht des Wohnsitzstaates des Verbrauchers (insbesondere bei EU-Verbrauchern gemäß Art. 6 Rom-I-VO) unberührt.


12. Sonstige Bestimmungen

12.1 Schriftform

Soweit in diesen AGB oder in den Produkt-Terms die Schriftform vorgesehen ist, genügt dem Schriftformerfordernis neben dem unterschriebenen Brief auch die elektronische Übermittlung per E-Mail oder über das Kundenportal des Anbieters, sofern die Identität des Erklärenden aus dem Kontext eindeutig erkennbar ist. Ein unterschriebenes Telefax ist dem Originalschreiben gleichgestellt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind rechtlich unverbindlich. Diese Schriftformregelung gilt nicht gegenüber Verbrauchern, soweit das Schriftformerfordernis den Verbraucher benachteiligen würde.

12.2 Adressänderungen und Zugang von Erklärungen

Der Kunde hat Änderungen seines Namens, seiner Anschrift oder seiner E-Mail-Adresse dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten schriftliche Erklärungen als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden; gegenüber Verbrauchern gilt die elektronische Erklärung als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.

12.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für allfällige Regelungslücken. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern, soweit die Gesamtbeurteilung des Vertrages ergibt, dass der Vertrag ohne die unwirksame Bestimmung nicht geschlossen worden wäre.

12.4 Gesamte Vereinbarung

Diese AGB zusammen mit der Auftragsbestätigung, den anwendbaren Produkt-Terms, einem allfälligen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und einer allfälligen Reseller-Vereinbarung (RSA) bilden die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den jeweiligen Gegenstand und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Verhandlungen und Zusicherungen zum selben Gegenstand, soweit diese nicht ausdrücklich in die schriftliche Vereinbarung aufgenommen wurden.

12.5 Offene Standards und Dateiportabilität

Der Anbieter verpflichtet sich zur konsequenten Verwendung offener, standardisierter Protokolle und Dateiformate in allen seinen Produkten. Kunden haben das Recht, ihre Daten jederzeit in einem offenen, maschinenlesbaren Format zu exportieren. Der Anbieter stellt sicher, dass kein proprietärer Vendor-Lock-in entsteht, der einen Wechsel des Anbieters oder die Nutzung mit Standard-Software unverhältnismäßig erschwert. Auf Anfrage stellt der Anbieter einen vollständigen Datenexport innerhalb von 30 Tagen zur Verfügung.

Die eingesetzten offenen Standards umfassen insbesondere:

Produkt Offenes Protokoll / Format
4future.email IMAP, SMTP, POP3; EML-Export; CalDAV, CardDAV; iCal (.ics), vCard (.vcf)
4future.me WebDAV, CalDAV, CardDAV; offene Dateiformate (PDF, ODF, DOCX u. a.); iCal, vCard
4future.one ODF, DOCX, XLSX, PPTX Export; MP4/WebM für Aufzeichnungen; standardisierte Meeting-Protokolle
4future.cloud OVF/OVA (VM-Export); S3-kompatible Storage-API; Standard-SSH/RDP-Zugang
4future.website SQL-Dump, Datei-ZIP; Standard-FTP/SFTP/SSH
4future.domains Standard-DNS; EPP-Registrar-Transfer-Protokoll
4future.network Standard-BGP, offene VPN-Protokolle (WireGuard, OpenVPN)

Die Nutzung offener Standards ist integraler Bestandteil des Souveränitätsversprechens des Anbieters und dient dem langfristigen Schutz der Investitionen und der Wahlfreiheit der Kunden.

12.7 Kontakt

4future.digital
Allgemeine Anfragen: office@4future.digital
Technischer Support: support@4future.digital

AGB & Produkt-Terms: 4future.digital/agb
Datenschutzerklärung: 4future.digital/datenschutzerklaerung/
Webseite: www.4future.digital

 

 


Definitionen

Die nachfolgenden Begriffe haben in diesen AGB und in den Produkt-Terms die folgende Bedeutung:

Anbieter
4future.digital und alle operativ verbundenen Gesellschaften, die unter dieser Marke Leistungen erbringen.
AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter terms.4future.digital.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Vertrag zwischen Anbieter (als Auftragsverarbeiter) und Kunde (als Verantwortlichem) gemäß Art. 28 DSGVO, der die Bedingungen der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch den Anbieter regelt.
Digitale Souveränität
Grundsatz des Anbieters, wonach alle Kundendaten und Infrastrukturleistungen ausschließlich unter Kontrolle des Anbieters oder europäischer Partner in der EU/im EWR betrieben werden, ohne Einfluss durch Drittstaaten-Recht (insbesondere US CLOUD Act).
Endkunde
Natürliche oder juristische Person, die Dienste des Anbieters über einen Reseller bezieht und nutzt.
FAGG
Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (österreichisches Bundesgesetz über bestimmte Verbraucherrechte beim Abschluss von Fern- und Auswärtsgeschäften).
Inhaltsdaten
Der Inhalt von Telekommunikation und gespeicherten Dateien des Kunden (z. B. E-Mail-Texte, gespeicherte Dokumente, Nachrichten); davon zu unterscheiden sind Stammdaten und Verkehrsdaten.
KSchG
Konsumentenschutzgesetz (österreichisches Bundesgesetz zum Schutz der Verbraucher).
Kunde
Vertragspartner des Anbieters; umfasst je nach Kontext Verbraucher, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Reseller.
Produkt-Terms
Ergänzende, produktkategorienspezifische Nutzungs- und Leistungsbedingungen, abrufbar unter terms.4future.digital. Enthalten insbesondere SLA, Leistungsmerkmale, Preislisten und produktbezogene Sonderregelungen. Günstigere Regelungen in den Produkt-Terms gehen diesen AGB vor.
Registry / Registrierungsstelle
Die für eine bestimmte Domain-Endung (TLD) zuständige Verwaltungsorganisation (z. B. nic.at für .at-Domains, Verisign für .com/.net, DENIC für .de). Das Vertragsverhältnis für die Domainregistrierung besteht direkt zwischen dem Kunden und der Registry.
Reseller
Vom Anbieter schriftlich autorisierter Wiederverkäufer, der Leistungen des Anbieters unter eigenem Namen oder als White-Label an Endkunden weitervermittelt und hierfür eine Reseller-Vereinbarung (RSA) mit dem Anbieter abgeschlossen hat.
Reseller-Vereinbarung (RSA)
Gesonderte schriftliche Partnervereinbarung zwischen Anbieter und Reseller, die Rabatte, Pflichten, White-Label-Rechte, Supportverantwortung und Abrechnungsmodalitäten regelt. Voraussetzung für die autorisierte Weitervermarktung von Leistungen des Anbieters.
SLA (Service Level Agreement)
Vereinbarung über konkrete Verfügbarkeitsziele, Reaktions- und Lösungszeiten sowie Gutschriftenregelungen für einen bestimmten Dienst; jeweils in den Produkt-Terms definiert.
Stammdaten
Personenbezogene Daten, die zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhoben werden (z. B. Name, Adresse, E-Mail, Kundennummer, Vertragsdaten).
TKG 2021
Telekommunikationsgesetz 2021 (österreichisches Bundesgesetz über die Errichtung und den Betrieb von Kommunikationsnetzen und -diensten).
TLD (Top Level Domain)
Die letzte Ebene eines Domainnamens (z. B. .at, .com, .digital). Unterschieden werden: länderspezifische TLDs (ccTLD, z. B. .at, .de), generische TLDs (gTLD, z. B. .com, .org) und neue generische TLDs (New gTLD, z. B. .digital, .cloud).
Verkehrsdaten
Personenbezogene Daten, die bei der Bereitstellung von Kommunikationsdiensten verarbeitet werden und sich auf Verbindungen beziehen (z. B. IP-Adressen, Zeitstempel, Verbindungsdauer, Datenmenge); davon zu unterscheiden sind Stammdaten und Inhaltsdaten.
Verbraucher
Natürliche Person, die Leistungen zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG).
WHOIS
Öffentlich zugängliche Datenbank der jeweiligen Registry, in der Informationen über registrierte Domains und deren Inhaber gespeichert sind. Der Umfang der öffentlich sichtbaren Daten variiert je nach TLD und den Datenschutzmaßnahmen der Registry.